Die Satzung:

S A T Z U N G

der Freien Wählergruppe Saffig e.V. vom 22.01.1990 und der 1. Änderungssatzung vom 10.12.1990 sowie Änderung vom 26.11.2002:

§ 1

Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Freie Wählergruppe Saffig e.V.“. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Andernach eingetragen worden. Der Sitz des Vereins ist Saffig.

§ 2

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist darauf gerichtet durch Teilnahme an Wahlen auf Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.

§ 3

Ziele des Vereins

Zur Verwirklichung seiner kommunalpolitischen Ziele stellt sich der Verein die vorrangige Daueraufgabe, sich bei jeder Wahl zum Ortsgemeinderat von Saffig mit einem eigenen  Wahlvorschlag zu beteiligen.

Die Freie Wählergruppe Saffig e.V. will insbesondere:

  • uneigennützig und fair im Ortsgemeinderat Saffig und in seinen Ausschüssen zum Wohle der Allgemeinheit mitarbeiten;
  • für die Förderung aller Berufsstände eintreten;
  • das Gemeinschaftsleben der Bürger nach den Prinzipien eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates unterstützen und mitgestalten.

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder Wahlberechtigte der Ortsgemeinde Saffig werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren schriftliche Annahme durch den Vorstand erworben. Die Freie Wählergruppe Saffig e.V. erhebt Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

§ 5

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen dieser Satzung und der Versammlungs- und Sitzungsordnung teilzunehmen. Nur natürliche Personen, die Mitglied der Freien Wählergruppe Saffig e.V. sind, können in den Vorstand gewählt oder als Bewerber für die Wahl zum Ortsgemeinderat aufgestellt werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kräften zu erfüllen. Jeder Inhaber von Ämtern, die durch die Freie Wählergruppe Saffig e.V. erlangt worden sind, ist der Gemeinschaft Rechenschaft schuldig.

§ 6

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Auflösung der Freien Wählergruppe Saffig e.V. oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Er wird mit dem Eingang beim Vorsitzenden wirksam.

Der Ausschluss erfolgt nach Mehrheitsbeschluss des Vorstandes nach vorheriger Anhörung des Mitgliedes. Er ist zulässig, wenn sich ein Mitglied unehrenhaft verhalten oder wenn es gegen satzungsgemäße Pflichten verstoßen und damit das Ansehen der Freien Wählergruppe Saffig e.V. geschädigt hat. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde in Form der Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Vorsitzenden eingegangen sein. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Beschluss dem Mitglied schriftlich übergeben wird. Wird der Beschluss durch Postzustellung übersandt, so beginnt die Frist mit der Zustellung. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über die Beschwerde mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 7

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.

§ 8

Ausübung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann nur persönlich ausgeübt werden.

§ 9

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Freien Wählergruppe Saffig e.V.. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorstand für die Dauer von 3 Jahren. Sie wählt die Bewerber für den Wahlvorschlag zum Ortsgemeinderat und bestimmt die Reihenfolge der Kandidaten gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung jährlich zwei Kassenprüfer.

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen (Jahreshaupt- versammlung).

Sie wird vom Vorstand vorbereitet und einberufen. Auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen. Sie erteilt ihm Entlastung, wenn gegen seine Arbeit und die Geschäftsführung, auch hinsichtlich eines einzelnen Vorstandsmitgliedes, von der Mehrheit keine Einwendungen erhoben werden.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 14 Tage zuvor schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung einberufen worden ist. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Das Protokoll muss den wesentlichen Ablauf der Versammlung, die Abstimmungsergebnisse und die Zusammensetzung des neugewählten Vorstandes enthalten.

§ 10

Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Schriftführer (Geschäftsführer)
  4. dem Kassierer
  5. 3-5 Beisitzer

Die Wahl des Vorstandes erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Außer den gewählten Mitgliedern gehören dem Vorstand alle Personen der Freien Wählergruppe Saffig e.V. an, die im Ortsgemeinderat Saffig ein Mandat innehaben.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Freien Wählergruppe Saffig e.V. Er ist beschlussfähig, wenn er drei Tage vorher einberufen wurde und wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind. Er tritt bei Bedarf, in der Regel jedoch einmal im Monat, zu einer Arbeitssitzung zusammen, wobei die Arbeit der Fraktion im Ortsgemeinderat im Vordergrund der Beratung steht.

Die Mitglieder des Vorstandes und die in seinem Auftrag arbeitenden Mitglieder von Arbeitsgruppen und Ausschüssen sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kräften wahrzunehmen. Sie haben der Mitgliederversammlung bzw. dem Vorstand zu berichten.

§ 11

Vertretung des Vereins

Der Verein wird nach außen rechtskräftig durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten.

§ 12

Kassenführung

Der Vorstand verfügt über Einnahmen und Ausgaben der Freien Wählergruppe Saffig e.V. im Rahmen seiner Vertretungsmacht. Der Kassierer erstattet jährlich der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht.

§ 13

Beschlüsse, Abstimmungen und Protokolle

Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes oder der Arbeitsausschüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.

Die Abstimmung erfolgt durch Handhochheben oder Hochheben einer Stimmkarte. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind die erschienenen Mitglieder der Freien Wählergruppe Saffig e.V. Die gefassten Beschlüsse sind inhaltlich im Protokoll schriftlich niederzulegen. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 14

Gemeinnützigkeit

Die Freie Wählergruppe Saffig e.V. ist gemeinnützig.

§ 15

Satzungsänderung

Die Satzung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

Der Vorstand ist bevollmächtigt, über Auflagen des Finanzamtes oder anderer Behörden nach eigenem Ermessen zu entscheiden und etwaige notwendige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

§ 16

Auflösung

Die Auflösung der Freien Wählergruppe Saffig e.V. kann nur in einer mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen abstimmenden Mitglieder beschlossen werden.

Ist der Vorstand mit der Auflösung nicht einverstanden, so ist  eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die alsdann mit der vorgenannten Mehrheit endgültig entscheidet.

Nach Begleichung der bestehenden Verbindlichkeiten ist das Restvermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Mitglieder aufzuteilen.

§ 17

Schlussbestimmung

Soweit durch diese Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

§ 18

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 22. Januar 1990, der Beschlussfassung vom 10.12.1990 und der Beschlussfassung vom  26.11.2002 und der Unterzeichnung des amtierenden Vorstandes in Kraft.

FWG Saffig e.V.